Valpiculata 

Toro / Spanien

Etikett
Etikett

Juan Pablo Peñalba Perez de Albeniz, Sohn von Pilar Peñalba (Torremilanos in Ribera del Duero) studierte Önologie. Heute leitet er eines der ältesten Weingüter Spaniens, wahrscheinlich auch das älteste Weingut in Toro.

Weinberg

Der uralte Keller wurde sorgfältig restauriert. Er war noch erstaunlich gut erhalten.Die Rebflächen in der sehr kargen und regenarmen Region sind von der Reblaus verschont geblieben; auf den sandigen Böden "fühlte sie sich nicht wohl". Somit sind die Rebstöcke auf dem Gut wurzelecht und basieren nicht auf amerikanischen Unterlagsreben, wie sonst in Europa üblich.

Keller

Alle Rebstöcke sind über 100 Jahre alt, manche sogar über 200 Jahre. Die Erträge sind entsprechend sehr niedrig und die Weine sind sehr konzentriert. Die Tinta del Toro, wie die Spielart der Tempranillo hier heißt, besitzt nur kleinste Beeren.

Der Wein (100 % Tinta del Toro) wird in Barriques ausgebaut. Das Holz ist perfekt mit dem Wein verbunden. Der vielschichtige Wein ist enorm konzentriert, voluminös und besitzt viele Gewürzaromen. Ein großer Wein zu einem erstaunlich niedrigen Preis.



1887      1999 Valpiculata Toro D.O.       0,75 l = € 19,50   1,00 l = € 26,00   inkl. 16 % MwSt und zuzüglich Versandkosten

Rückgabebelehrung

Rückgaberecht

Sie können unangebrochene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwölf Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücknahmeverlangens per Fax, Brief oder Email. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Bitte senden Sie keine Ware an uns unfrei. Sie erhalten von uns Freeway-Aufkleber, die Sie an den Kartons bitte aufkleben. Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Behrens Weine Wolfgang Behrens

Erlenweg 3 d

D-65187 Wiesbaden

Telefaxnummer:   0611 87318

E-Mail-Adresse:   behrensweine@t-online.de

 

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Ihr Wolfgang Behrens


BEHRENS WEINE   Erlenweg 3 d   D-65187 Wiesbaden


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